Haus Ingrid - Pflege

Unsere Hilfe gilt Menschen mit altersbedingten physischen und psychischen Einschränkungen und Krankheiten, die nicht zu Hause gepflegt werden können und somit vorübergehend oder auf Dauer stationäre Pflege benötigen. Die adäquate Betreuung dementiell erkrankter Bewohner verstehen wir als besondere Zielaufgabe. Wir wollen unseren Bewohnern stets die individuelle Unterstützung gewähren, die es ihnen mit ihren Einschränkungen und Krankheiten ermöglicht, mit ihren Fähigkeiten, Bedürfnissen und Anliegen ein angemessenes, weitgehend selbständiges und sinnerfülltes Leben zu führen. Dabei unterscheiden wir die Grundpflege und die Behandlungspflege.

 

Grundpflege

Behandlungspflege

= umfasst alle pflegerischen Leistungen, die ein Mensch zum Erhalt seiner Gesundheit und seines Wohlbefindens selbst durchführen würde:

= Maßnahmen, die vom behandelnden Arzt verordnet werden und zu deren Ausführung ausschließlich Pflegefachkräfte befugt sind

z. B.

  • Körperpflege, einschl. Nagel-, Haarpflege und Mundhygiene
  • Toiletten- und Intimpflege
  • soziale Kontakte pflegen
  • Anleitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung bei der Mobilität des Bewohners

z. B.

  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Wundbehandlungen, Verbandswechsel verschiedener Wundarten
  • subcutane Injektionen / Infusionen
  • Sondenernährung
  • Mobilisation nach langer Liegezeit
  • Vorbereitung / Überwachung der Medikamenteneinnahme
  • medizinische Bäder

 

hauswirtschaftliche und haustechnische Leistungen:

Die in der Pflege und Betreuung unserer Bewohner tätigen Mitarbeiter werden professionell von unserem Serviceteam unterstützt. Die Hauptaufgaben sind:

  • Vor- und Nachbereitung der täglichen Mahlzeiten
  • Sauberkeit und Hygiene in allen Räumlichkeiten
  • Reinigung der maschinengeeigneten Bewohnerwäsche
  • regelmäßiger Wechsel und Waschen der hauseigenen Handtücher, Waschlappen und Bettwäsche

Haustechnische Arbeiten werden von unserem Hausmeister erbracht.

Auch für die Mitarbeiter vom Service ist die Beachtung der Würde der Bewohner mit ihren Wünschen, Vorstellungen und Fähigkeiten oberstes Gebot.